Zahnversorgung in Corona-Zeiten

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und die Bundeszahnärztekammer haben ein Maßnahmenpaket beschlossen, das garantieren soll: Kein Zahnpatient muss auf eine Behandlung verzichten – auch nicht bei einer Corona-Infektion oder unter Quarantäne.

Die Zahnarzt- und Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie-Praxen in Deutschland sind derzeit so leer wie die öffentlichen Räume. Wer kann, verschiebt Behandlungen und Kontrolltermine auf einen späteren Zeitpunkt. Die Eindämmung der Corona-Pandemie hat oberste Priorität, also bleibt man lieber zu Hause, solange es geht.

Manchmal geht es aber nicht mehr, weil die Schmerzen zu stark werden. Zahndefekte kennen keine Quarantäne und kein „Social Distancing“; wenn sie akuten Therapiebedarf aufweisen, muss gehandelt werden. Und zwar auch dann, wenn der Patient an Covid-19 erkrankt ist oder zumindest der Verdacht darauf besteht.

Damit die Versorgung sichergestellt wird, haben die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) gemeinsam mit den bundesländereigenen Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) ein Maßnahmenpaket erarbeitet und verabschiedet.

Hilfe für die Patienten, Schutz für die Praxismitarbeiter
Ein deutschlandweites Netz von Kliniken mit Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie- oder zahnmedizinischer Fachabteilung sowie von Universitäts-Zahnkliniken soll die Notfallbehandlung von Patienten mit Covid-19 oder dem begründeten Verdacht darauf übernehmen. Die betreffenden Patienten werden gebeten, sich zunächst bei ihrem Hauszahnarzt oder der zuständigen KZV zu melden (Nummern unter www.kzbv.de/coronavirus und unter www.bzaek.de/coronavirus). Mit diesem Verfahren soll das zahnärztliche Personal in der Fläche maximal vor einer Infektion geschützt werden, ohne infizierte und/oder in Quarantäne befindliche Patienten mit ihren akuten Problemen allein zu lassen.

Die Entscheidung über dieses Notfallversorgungsnetz wird in jedem Bundesland vom Gesundheitsministerium getroffen. Aktuell finden dazu noch Verhandlungen zwischen den Zahnarztvertretern und den Ministerialen statt.

Der Vorsitzende des KZBV-Vorstands Dr. Wolfgang Eßer betont: „Wir werden unsere Aufgabe als Heilberuf auch und gerade in diesen schwierigen Zeiten verantwortlich wahrnehmen und alles Erdenkliche tun, um die zahnärztliche Versorgung trotz der fortschreitenden Ausbreitung von Sars-CoV-2/Covid-19 sicherzustellen. Das Wohl und die Zahngesundheit unserer Patientinnen und Patienten stehen dabei im Fokus aller Anstrengungen. Gleichzeitig müssen wir für unsere Gesundheit und die unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Verantwortung tragen, um die Versorgung aufrechterhalten zu können.“