„Einsatz mit Augenmaß“: Radiologische Untersuchungen in der MKG-Chirurgie

Bildgebende Diagnoseverfahren gewähren wertvolle Einblicke und sind in der MKG-Chirurgie unverzichtbar. Die S1-Leitlinie zu ihrem Einsatz wurde nun aktualisiert.

Mittels bildgebender Verfahren wie CT (Computertomografie), MRT (Magnetresonanztomografie) und DVT (digitale Volumentomografie) können heutzutage kleinste Strukturen im Körper am Monitor dreidimensional sichtbar gemacht werden. Für die Diagnostik bedeutet das einen immensen Fortschritt, auch und gerade in der Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, in der buchstäblich Millimeterarbeit geleistet wird – je genauer das Lagebild, desto exakter kann der Chirurg operieren, desto schonender wird der Eingriff für den Patienten.

Doch die modernen Diagnosetechnologien kommen nicht ganz ohne Strahlenbelastung aus. „So hilfreich CT, DVT & Co. sind: Ihr Einsatz sollte mit Augenmaß erfolgen, also nur wenn wirklich wesentliche neue Erkenntnisse zu erwarten sind und eine belastbare Indikation vorliegt. Die Verhältnismäßigkeit zur Strahlenbelastung der Patienten muss gewährleistet sein, insbesondere bei Kindern“, erklärt der Mund-Kiefer-Gesichtschirurg Dr. Igor Stojanovski von der ParkPraxis in Berlin-Friedrichshain.

Am Ende wird individuell entschieden
Diesen Punkt hebt auch die neue Fassung der „S1-Leitlinie Radiologische Diagnostik im Kopf-Hals-Bereich“ hervor, die kürzlich veröffentlicht wurde. „In der Strahlenschutzverordnung wird darauf hingewiesen, dass bei Kindern die Methode ohne bzw. mit der geringsten Strahlenexposition gewählt werden muss“, heißt es in der Präambel der tabellarischen Auflistung, die federführend von der Deutschen Röntgengesellschaft (DRG) gemeinsam mit fünf weiteren Fachgesellschaften erarbeitet wurde, darunter die Deutsche Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (DGMKG). „Eine Vorgabe, die bei Patienten jedes Alters gelten sollte“, betont MKG-Chirurg Dr. Stojanovski, „denn wenn mehrere Verfahren die gewünschten Einsichten liefern können, sollte selbstverständlich das strahlungsärmste zum Zuge kommen.“

Die Leitlinie listet auf 23 Seiten gängige Erkrankungen und zu deren Diagnose geeignete bildgebende Verfahren auf. Die Übersicht hat jedoch nur Empfehlungscharakter, denn am Ende zählt die individuelle Indikation, also auch die Erfahrung des behandelnden Arztes. Dieser muss abwägen, ob beispielsweise eine MRT unter Sedierung oder Narkose oder eine DVT oder CT mit ihrer Strahlenbelastung angesichts der zu erwartenden Erkenntnisse für den jeweiligen Patienten die bessere Wahl ist.