Als dentoalveoläre Chirurgie bezeichnet man die Chirurgie der Zähne und des Kiefers. Der klassische Fall dieses Behandlungsgebiets ist das „Zahnziehen“, doch es gehören noch einige weitere Eingriffe dazu. Hier ein Überblick:
Entfernung nicht erhaltungswürdiger Zähne/Weisheitszähne
Wenn Zähne zu stark zerstört sind, ob durch ein Trauma oder Karies, müssen sie aus dem Kiefer entfernt werden, bei Kindern wie bei Erwachsenen. Das gilt ebenso für verlagerte („gekippte“) oder zu tief im Kiefer sitzende Weisheitszähne wie auch für solche Weisheitszähne, die im Zahnbogen zu viel Platz wegnehmen und Fehlstellungen hervorrufen. Bleibt die Entfernung aus, kann es zu Entzündungen und Zysten, im Extremfall sogar zu einem Kieferbruch kommen.
Wurzelspitzenresektion (WSR)
Die Notwendigkeit einer Wurzelspitzenresektion wird dem Patienten gemeinhin schon durch heftige Schmerzen vermittelt. Im Rahmen des Eingriffs wird die entzündete Wurzelspitze mitsamt dem ebenfalls entzündeten Umgebungsgewebe entfernt. Anschließend empfiehlt sich eine sofortige Füllung, um den Wurzelkanal abzudichten und einer erneuten Entzündung vorzubeugen.
Entfernung kleiner und größerer Zysten im Ober- und Unterkieferbereich
Zysten können das Knochengewebe angreifen und sollten daher ohne Zeitverzug entfernt werden. Eine Zystektomie kann vor allem in fortgeschrittenen Stadien, bei großen Zysten also, einen durchaus aufwendigen Eingriff bedeuten, da oftmals direkt neben wichtigen Nerven oder anderen sensiblen Strukturen operiert wird. In manchen Fällen ist auch eine Knochentransplantation nötig.
Zahntransplantationen
Auch Zähne bzw. Zahnkeime lassen sich an einen anderen Ort im Kiefer transplantieren, also „verpflanzen“. Dies kann vor allem bei früh verloren gegangenen Zähnen sinnvoll sein. Als Ersatz bietet sich häufig ein Weisheitszahnkeim an. Nach der Transplantation wird der Zahn an seinem neuen Ort zunächst an Nachbarzähnen stabilisiert, bis er nach einigen Wochen mit dem umliegenden Gewebe verwachsen ist.
Beseitigung zu kurzer Zungen- und Lippenbändchen
Es gibt verschiedene Gründe, Zungen- und Lippenbändchen zu entfernen, und das nicht nur im Kindesalter. So können die Bändchen die Sprachentwicklung hemmen, Zahnfleischrückgang und eine gut sichtbare Frontzahnlücke bewirken oder bei Prothesenträgern den Halt der Prothese beeinträchtigen. Lippenbänder lassen sich meist in einem kurzen Eingriff unter lokaler Betäubung entfernen, bei Zungenbändern empfiehlt sich meist eher eine Narkose.